Über uns
Wer sind wir?
Haus Berghof ist eine vollstationäre, sozialtherapeutische Einrichtung für Menschen mit seelischen und emotionalen Störungen (Einrichtung wird offen geführt) sowie für Menschen mit Schwerstbehinderung (geistig und körperlich) (Einrichtung wird geschlossen geführt).
Unsere Geschichte:
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
Erweiterung
1997
2000
2002
2004
2005
2012
2013
2013
Außenwohngruppe Freutsmoos
Außenwohngruppe Ruhpolding
Außenwohngruppe Stein a.d. Traun
Arbeitstherapeutischer Bereich in Traunreut
dezentrales Einzelwohnen Traunreut
"Haus an der Siemensstraße" für Menschen
mit Schwerstbehinderung und Gründung
der Gruppen "Florian" und "Thomas"
Nebengebäude
dezentrales Einzelwohnen (weitere Plätze)
Unser Leitbild:
Wir wollen unseren Bewohnern/innen zu jeder Zeit des Aufenthalts ein individuelles Programm bieten mit dem Ziel einer optimalen Betreuung und vernünftigen Außenorientiertheit für jeden Einzelnen. Dies erreichen wir durch die Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, einer Psychologin, dem Sozialdienst und den gesetzlichen Betreuern oder Angehörigen.
Wen betreuen wir in den Wohngruppen für Menschen mit seelischen und emotionalen Störungen?
Chronisch kranke Menschen, die psychisch erkrankt sind und die im Alltag (noch) kein eigenständiges Leben führen können, die körperlich aber vollkommen gesund sind. Es werden vor allem Personen aufgenommen, die an chronifizierten Psychosen oder an schweren Persönlichkeitsstörungen leiden. Da wir keine klassische Pflegeeinrichtung sind, können nur geringfügige Pflegehandlungen angeboten werden.
Nicht aufgenommen werden können:Personen im akuten und unmittelbar nach einem Suchtentzug
Personen mit einer ansteckenden Krankheit wie Aids, Hepatitis B etc.
Personen, die einer ständigen Pflege bedürfen
Wen betreuen wir in den Wohngruppen für Menschen mit Schwerstbehinderung (geistig und körperlich)?
In den geschlossenen Wohngruppen werden Menschen mit vorrangiger schwerster geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung sowie massiven fremd-, auto- und/oder objektaggressiven Verhaltensweisen betreut, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind und eigenständig keine externen tagesstrukturierenden Angebote wahrnehmen können.
Nicht aufgenommen werden können:Personen ohne richterlichen Unterbringungsbeschluss
Menschen, die primär psychisch erkrankt sind
Menschen, bei denen Bedarf an stationärer Krankenbehandlung besteht
Menschen mit akuter Suchtproblematik
Menschen, mit unheilbaren, ansteckenden Krankheiten
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben